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Patin/Pate sein

Man hat Sie gefragt, für einen Täufling oder einen Firmling das Patenamt zu übernehmen?

Das heißt, dass man auf Ihre Freundschaft großen Wert legt. Wenn Sie dazu ja sagen, übernehmen Sie nicht nur die Aufgabe, zum Gelingen des anstehenden Festes das Ihre beizutragen, sondern Sie übernehmen damit auch eine Aufgabe, die über den Festanlass weit hinausreicht. Sie sollen, soweit es Ihnen möglich ist, dem Kind bzw. dem Jugendlichen, ein guter Lebensbegleiter sein. Sie sollen mithelfen, dass Ihr Patenkind zu einem verantwortungsvollen Menschen heranwachsen kann, der im christlichen Glauben Halt findet und bereit ist, sich in Kirche und Gesellschaft für seine Mitmenschen einzusetzen.

Zugegeben, eine ziemlich starke Aufgabe, die Ihnen da zugemutet wird! Nehmen Sie diese trotzdem nach Fähigkeit und Möglichkeit wahr! Als Pate/Patin vertreten Sie auch die Gemeinschaft der Kirche. Sie müssen kein „Wunderwuzzi“ der religiösen Erziehung sein. Oft ist es schon viel, wenn Paten für ihr Patenkind regelmäßig beten.

Wer kann Pate, Patin sein?

Wer das Patenamt übernimmt,

  • muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben
  • darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
  • soll das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • darf nicht Vater oder Mutter des Taufwerbers sein
  • soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christliche Erziehung des Patenkindes unterstützen.

Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Wenn zwei Personen das Patenamt übernehmen, dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.

Diözese Graz-Seckau

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